In Deutschland besteht Friedhofspflicht, was bedeutet, dass manche Arten der Naturbestattung wie die Bestattung per Luft oder das Verstreuen der Asche auf der Almwiese hier nicht gestattet sind. Die Bestattungsgesetze sind streng.
Allerdings haben die Angehörigen des Verstorbenen die Möglichkeit, diese Regelung zu umgehen, indem sie den Leichnam oder dessen Asche in ein Land überführen, in dem keine Friedhofsplicht besteht. Länder mit einem sehr liberalen Bestattungsrecht sind zum Beispiel die Schweiz sowie die Niederlande. Almwiesen-, Fels – oder Luftbestattungen werden überwiegend in der Schweiz durchgeführt.
Erlaubt sind hierzulande jedoch die Bestattung in der Nord- oder Ostsee sowie die Baumbestattung. Wer möchte, kann die Seebestattung allerdings auch in anderen Weltmeeren wie dem Atlantik oder dem Pazifik durchführen lassen.
Wer sich für eine Baumbestattung entscheidet, findet eine Vielzahl an Standorten. Hier stehen naturbelassene Bestattungswälder zur Verfügung, wie die der Anbieter „Friedwald“ und „Ruheforst“. Jedoch haben auch die Berliner Friedhöfe den Trend zur Naturbestattung erkannt und gestalten immer mehr natürliche Abteilungen der freien Natur nach. So finden sich auch im Stadtgebiet Grabstellen für die Bestattung am Baum oder unter der Wiese.